Versand und Zahlung


6. Transport und Ablad

Unsere Waren werden durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die auf der Offerte, Bestellungsbestätigung oder vom Kunden angegebene Adresse geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt.

Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Firma stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben.

Allfällige Transportschäden sind der liefernden Verkaufsstelle der Firma und dem Transporteur durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

7. Transport-, Verpackungsmaterial- und andere Kosten

Allfällige Kosten für Transport, Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, Kran, spezielle Maschinen, usw. sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Rechnungserstellung verrechnet. Diese Kosten können erhöht werden, insbesondere aufgrund von Treibstoffpreisschwankungen und Anpassung der LSVA. Kostenzuschläge für Transporte in den Bergen werden erhoben. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. EUROPaletten, Boxen und Kisten sind hiervon ausgenommen und werden ausgetauscht bzw. gutgeschrieben. Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am vorteilhaftesten erscheinende Verpackungsart aus. Alle Lieferungen innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein berechnen sich grundsätzlich nach den Tarifen von DPD bzw. der Schweizer Post oder anderen Logistikdienstleistern.

Davon ausgenommen sind die Lieferkosten an Destinationen, die vom Transporteur nicht direkt angefahren werden können (z.B. Zugang nur mit Berg- oder Seilbahn), sowie Lieferungen durch einen Servicepartner. Diese Kosten werden auf der Bestellung und Rechnung separat ausgewiesen.

Standart Tarife: pro Palette 67 CHF, pro Paket 12 CHF, je nach Auftrag werden individuell die Kosten abgeklärt.

11. Zahlungsbedingungen

Der postalische Versand von Rechnungen mit Einzahlungsschein erfolgt gegen eine Gebühr von CHF 1.-. Auf Wunsch können Kunden die gebührenfreien Optionen von E-Rechnungen (Versand des Einzahlungsscheins per E-Mail beantragen)

Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Die Firma wird insbesondere bei Bestellungen von Einzel-, Sonder- oder Massanfertigungen ermächtigt, Barzahlung, Anzahlung, Sicherstellung, Vorauszahlung oder Bezahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist zu verlangen.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren und einen Verzugszins von 7% pro Jahr zu verlangen. Kunden, die ihre Kreditlimite ausgeschöpft haben oder die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Bei Verzug des Kunden kann die Firma die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurückzunehmen.

Jede Zahlungserinnerung, jeder Kontoauszug, Schuldenstand, die/der durch die Firma per Einschreiben dem Kunden zugestellt wird und innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Sendung vom Kunden nicht bestritten wird, gilt als angenommen und stellt eine Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG dar.

Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine automatische Nachbelastung. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Die Zahlung mittels einer Kreditkarte gibt keinen Anlass zu einem Skonto.