AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gültig ab Januar 2021

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB bilden einen festen Bestandteil jedes zwischen unserer Firma und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Demzufolge gelten sie anlässlich einer Kontoeröffnung, Bestellung, einem Vertragsabschluss oder der Besitznahme der Ware als bekannt und ohne jeglichen Vorbehalt angenommen. Sie gehen jedwelchen anderen allgemeinen Bedingungen vor; Nebenabreden, Zusicherungen oder produktspezifische Konditionen bleiben vorbehalten und müssen auf jeden Fall von zwei bevollmächtigten Mitarbeitern unserer Firma schriftlich zugestimmt werden. Die Firma behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern.

2. Preise Die in unseren Dokumenten aufgeführten Preise entsprechen den bei Drucklegung bzw. Herausgabe des Kataloges bzw. von Dokumenten gültigen Preislisten. Preisanpassungen infolge veränderter Markverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, abgeholt ab dem Lager der Firma. Unsere Verkaufspreise verstehen sich exkl. MwSt./ VOC, aber inkl. Vorgezogener Recyclinggebühren. Der kostendeckende Mindestnettowarenwert der Bestellungen beträgt CHF 60.-. Wir behalten uns vor, Differenzkosten nach zu belasten. Für angebrochene Verpackungseinheiten verrechnen wir einen Zuschlag für den entstandenen Mehraufwand.

3. Angebote

Alle Angebote auf Web-Seiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Firma ist nur an Angebote gebunden, die persönlich an unsere Kunden gerichtet werden. Unsere Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. Das Produktesortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Firma ist nicht verpflichtet, alle auf Web-Seiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. aufgeführten Artikel am Lager zu halten.

4. Lieferfristen / Verfügbarkeit

Die Firma setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflichten die Firma keineswegs. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Firma. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Firma von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben.

4.1 Verfügbarkeit Die Firma legt grossen Wert darauf, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Insbesondere aufgrund von Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss nachfolgendem Absatz ein.

5. Vertragsabschluss

Produkte, Dienstleistungen und Preise, die unter der Firma publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Herstellers oder von der Frima).

Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Onlineshop, im Ladengeschäft, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird dem Kunden mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihm angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei der Firma eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der Bedingung der Liefermöglichkeit steht.

Falls eine Lieferung gemäss dem Absatz "Verfügbarkeit" unmöglich ist, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist die Firma zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.

6. Transport und Ablad

Unsere Waren werden durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die auf der Offerte, Bestellungsbestätigung oder vom Kunden angegebene Adresse geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt.

Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Firma stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben.

Allfällige Transportschäden sind der liefernden Verkaufsstelle der Firma und dem Transporteur durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

7. Transport-, Verpackungsmaterial- und andere Kosten

Allfällige Kosten für Transport, Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, Kran, spezielle Maschinen, usw. sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Rechnungserstellung verrechnet. Diese Kosten können erhöht werden, insbesondere aufgrund von Treibstoffpreisschwankungen und Anpassung der LSVA. Kostenzuschläge für Transporte in den Bergen werden erhoben. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. EUROPaletten, Boxen und Kisten sind hiervon ausgenommen und werden ausgetauscht bzw. gutgeschrieben. Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am vorteilhaftesten erscheinende Verpackungsart aus. Alle Lieferungen innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein berechnen sich grundsätzlich nach den Tarifen von DPD bzw. der Schweizer Post oder anderen Logistikdienstleistern.

Davon ausgenommen sind die Lieferkosten an Destinationen, die vom Transporteur nicht direkt angefahren werden können (z.B. Zugang nur mit Berg- oder Seilbahn), sowie Lieferungen durch einen Servicepartner. Diese Kosten werden auf der Bestellung und Rechnung separat ausgewiesen.

8. Gewährleistung wegen Mängel der Sache

8.1. Mängel

Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte geringe Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht, von Grösse und Farbe, und generell alle sich von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. Es bestehen auch keine Mängel in folgenden Fällen: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche; unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Umsetzung oder Lagerung; Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsanleitungen; Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Lieferanten oder Hersteller; natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung.

8.2. Mängelrüge

Die Beschaffenheit der Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung bei der ausliefernden Verkaufsstelle schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung gemeldet werden. Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverwendet werden; ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Firma gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.

8.3. Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8.4. Garantieleistungen/ Gewährleistung

Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist die Firma nach ihrer Wahl berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gewähren, oder den Kauf rückgängig zu machen. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum der Firma über. In besonderen Fällen kann die Firma die Ein- und Ausbaukosten sowie die Transport- und Servicespesen ganz oder teilweise übernehmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der beanstandeten Ware stehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht in irgendwelcher Art an der gelieferten Ware selbst entstanden sind (direkte und indirekte Schäden), sind ausgeschlossen. Vorbehalten sind die Garantieleistungen, die der Lieferant oder der Hersteller direkt dem Kunden gewährleistet. Mängelrügen und Garantieansprüche befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.

Die Gewährleistungspflicht der Firma gilt als ausgeschlossen, wenn und soweit sie die Funktion einer Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt.

Es gilt stets die zweijährige Gewährleistungsfrist seit Lieferdatum, wobei die Firma die Wahl hat, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatz, Wandelung oder Minderung zu erbringen.

Die Gewährleistung wird nur erbracht, sofern keine Ausschlussgründe wie normale Abnutzung, Schäden durch Fehlmanipulationen, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw. vorliegen.

Bei Verschleissteilen (Bits, Bohrer, Lochsägen, Steckschlüssel, Ring/Maulschlüssel, Sägeblätter, Trennscheiben, Koffer/Taschen etc.) bedingt die Firma die Gewährleistung vollständig weg.

Die Firma kann dem Kunden während der Prüfung des Gewährleistungsanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Fall der Gewährleistung vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst im Moment der Gewährleistungszusage Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung der Gewährleistung kann der Kunde das Ersatzgerät zum Preis des Übergabezeitpunktes an ihn erwerben oder er ist verpflichtet, das Ersatzgerät zurückzusenden.

Das defekte/mangelhafte Gerät muss durch den Käufer und auf Kosten des Käufers an die Firma zurückgesandt werden.

9. Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe. Unter den folgenden Bedingungen sind sie jedoch möglich:

Falls ein Produkt nicht Ihren Vorstellungen entspricht und Sie die Ware retournieren möchten, bitten wir Sie, mit uns in Kontakt zu treten, bevor eine Rückgabe oder Rücksendung veranlasst wird.

Produkte, die bei Bestellung im eigenen Lager verfügbar waren und sich noch in unversehrter Originalverpackung befinden, können in der Regel zurück genommen werden. Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass wir Produkte, die wir speziell für Sie bestellt haben oder Produkte, die sich nicht in einwandfreiem Zustand befinden oder inkomplette oder beschädigte Verpackungen aufweisen, nicht mehr oder nur gegen eine Umtriebs Gebühr zurück nehmen können.

Uneingeschränktes Rückgaberecht

Rückgabe möglich

Aktueller Tagespreis (maximal der Kaufpreis)

- Artikel befindet sich in ungeöffneter Originalverpackung

- Der Artikel war bei Bestellung in unserem Lager an Lager

- Der Kauf des Artikels liegt maximal 14 Tage zurück

Bedingtes Rückgaberecht

Rückgabe mit Abzug möglich

10% Abzug vom aktuellen Tagespreis (maximal der Kaufpreis, mindestens 10 CHF)

- Originalverpackung geöffnet, aber unbeschädigt vorhanden

- Gerät ist ungebraucht und weist keine Gebrauchsspuren auf

- Mitgeliefertes Zubehör ist komplett vorhanden

- Der Artikel war bei Bestellung in unserem Lager an Lager

- Der Kauf des Artikels liegt maximal 14 Tage zurück

Entscheid nach individueller Prüfung

Mind. 20% Abzug vom aktuellen Tagespreis (maximal der Kaufpreis)

- Originalverpackung vorhanden

- Gerät weist ganz geringe Gebrauchsspuren auf

- Mitgeliefertes Zubehör ist komplett vorhanden

- Der Artikel war bei Bestellung nicht in unserem Lager an Lager

- Eine Rücknahme erfolgt nach Prüfung durch unsere Rücknahmeabteilung und kann nicht garantiert werden

- Die Höhe des Abschlags wird nach erfolgter Prüfung durch unsere Rücknahmeabteilung festgelegt

Kein Rückgaberecht

Keine Rückgabe möglich

- Keine Originalverpackung vorhanden

- Fehlendes Zubehör

- Geöffnetes Verbrauchsmaterial

Der Abzug dient rein zur Kostendeckung, damit eine Weitergabe an einen neuen Kunden möglich ist. Die gebrauchten Produkte bieten wir in unserem Onlineshop als solche gekennzeichnet und zum reduzierten Preis an.

10. Stornierung und Vertragsauflösung

Bestellungen sind gemäss dem Absatz "Vertragsabschluss" der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von der Firma möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar.

Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann die Firma den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung von der Firma gemäss Absatz "Verfügbarkeit" der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet die Firma dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Annullierung von Restlieferungen einer Bestellung. Wir sind berechtigt, von Lieferverpflichtungen zurück zu treten, wenn wir die finanzielle Situation des Bestellers negativer als ursprünglich beurteilen, sowie auch, wenn sich diese anders präsentiert, als sie uns dargestellt wurde

11. Zahlungsbedingungen

Der postalische Versand von Rechnungen mit Einzahlungsschein erfolgt gegen eine Gebühr von CHF 1.-. Auf Wunsch können Kunden die gebührenfreien Optionen von E-Rechnungen (Versand des Einzahlungsscheins per E-Mail beantragen)

Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Die Firma wird insbesondere bei Bestellungen von Einzel-, Sonder- oder Massanfertigungen ermächtigt, Barzahlung, Anzahlung, Sicherstellung, Vorauszahlung oder Bezahlung vor Ablauf der Zahlungsfrist zu verlangen.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Die Firma ist berechtigt, Mahngebühren und einen Verzugszins von 7% pro Jahr zu verlangen. Kunden, die ihre Kreditlimite ausgeschöpft haben oder die mit ihren Zahlungen länger als einen Monat in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Bei Verzug des Kunden kann die Firma die weiteren Lieferungen zurückhalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurückzunehmen.

Jede Zahlungserinnerung, jeder Kontoauszug, Schuldenstand, die/der durch die Firma per Einschreiben dem Kunden zugestellt wird und innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Sendung vom Kunden nicht bestritten wird, gilt als angenommen und stellt eine Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG dar.

Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine automatische Nachbelastung. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Die Zahlung mittels einer Kreditkarte gibt keinen Anlass zu einem Skonto.

12. Reparatur nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

Für Reparaturen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann die Firma Kosten erheben.

13.Eigentumsvorbehalt

Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf allen zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzübernahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Firma ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen.

14. Haftung Schadenersatzansprüche gegen die Firma und ihre Hilfspersonen sind, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), welche durch fehlerhafte bzw. unfachmännische Montage, Installation, Einstellung, Instandhaltung oder Reparatur des Produktes durch den Kunden verursacht werden.

15. Datenschutz Falls zwischen dem Käufer und der Firma personenbezogene Daten über Mitarbeiter oder Geschäftspartner ausgetauscht werden, sind diese mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit sowie gemäss den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu behandeln. Der Käufer holt die nach Gesetz erforderlichen Einwilligungen seiner jeweiligen Mitarbeiter oder Geschäftspartner für die Datenverarbeitung ein. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma die für die Durchführung der geschäftlichen Beziehungen notwendigen personenbezogenen Daten seiner Ansprechpartner verwendet.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Der Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist CH-8802 Kilchberg ZH, der Gerichtstand ist CH-8802 Kilchberg ZH. Unsere Vertragspartner verzichten ausdrücklich auf ihren Wohnsitzgerichtsstand. Es kommt einzig Schweizer Recht, insbesondere das schweizerische Obligationenrecht zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrecht) wird nicht angewendet.